Förderung von Fortbildungen
Informationen zum Bildungsscheck NRW
Aus förderrechtlichen Gründen ist die Einstellung des bisherigen Bildungsscheck-Verfahrens zum 30.06.2024 notwendig.
Bis dahin ausgegebene Schecks sind weiterhin gültig und können zur Erstattung eingereicht werden.
Die Beratung zu dem individuellen Bildungsscheck, sowie die Ausgabe von individuellen Bildungsschecks für Beschäftigte endet zum 30. Juni 2024. Bis dahin ausgegebene individuelle Bildungsschecks können gemeinsam mit dem Förderantrag bis spätestens 31.03.2029 (Datum des Antragseingangs, Poststempel) bei Ihrer zuständigen Bewilligungsbehörde zur Erstattung eingereicht werden.
Die Beratung zu dem betrieblichen Bildungsscheck sowie die Ausgabe von betrieblichen Bildungsschecks ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Bis dahin ausgegebene betriebliche Bildungsschecks können gemeinsam mit dem Förderantrag bis spätestens 31.03.2029 (Datum des Antragseingangs, Poststempel) bei Ihrer zuständigen Bewilligungsbehörde zur Erstattung eingereicht werden.
Eine ausführliche Beratung und Beantragung des Bildungsschecks kann nur durch die Beratungsstellen vorgenommen werden.
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